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Pflegegeld bei behinderten Kindern

Re: Pflegegeld bei behinderten Kindern

Beitragvon SPIRIT » 17.07.2009, 14:55

Für die Gewährung von Pflegegeld der Stufe 1 ist generell ein durchschnittlicher zeitlicher Aufwand von mehr als 45 Minuten pro Tag erforderlich. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes werden bei diesem Aufwand besondere Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung von behinderten Kindern, wie beispielsweise der Besuch beim Logopäden, nicht berücksichtigt. Ebenso ist nicht die Beaufsichtigung zu berücksichtigen, die der Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung dient.

Bundessozialgericht (v. 26.11.1998); AZ: B 3 P 13/97

SPIRIT
 

Re: Pflegegeld bei behinderten Kindern

Beitragvon MamaElke123 » 09.09.2009, 06:41

Hi Spirit,
so ganz kann Ich Dir nicht zustimmen. Es werden die Zeiten für die Wege berücksichtigt. Aber Pflegegeld ist für Pflegende Angehörige zuzuordnen und nicht für Besuche bei Therapeuten. Als Pflege versteht man den zeitlichen Aufwand gegenüber nicht Pflegebedürftigen GLEICHALTRIGEN Personen. Zu nennen wären sämtliche Körperpflegende Massnahmen wie waschen, anziehen, mobilisierung, füttern, windeln und dergleichen. Zweitrangig sind die häuslichen Aufgaben wie Essen zubereiten, Wäsche waschen, putzen und so weiter. Dann kommen noch die persönlichen Dinge des täglichen Lebens wie Besuche bei Therapeuten, Kindergarten, Angehörige, usw.
Das Thema Pflegegeld ist sehr komplex und flexibel, als das man es mit einem Zitat aus dem Paragraphendschungel erklären könnte.
Ich weiß wovon Ich rede, denn mein Sohn ist mehrfach Schwerstbehindert mit Pflegestufe 3 und einem Grad der Behinderung von 100 % .
LG
Elke
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