Scheidung
Vorraussetzungen
Eine Ehe kann nach § 1565 BGB geschieden werden, wenn sie gescheitert ist.
Zu unterscheiden sind 4 Fälle:
1. Scheidung mit einer Trennungszeit von weniger als 1 Jahr (Härtefallscheidung)
Die Ehe kann bei einer Trennungszeit von weniger als 1 Jahr nach § 1565 Absatz 2 BGB nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des andern Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
2. Einverständliche Scheidung nach einem Jahr Trennung
Wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben, wobei eine Trennung innerhalb der Ehewohnung mitzählt, so gilt die Ehe als gescheitert, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen.

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