Unterhalt für Kinder
Beide Eltern sind nach dem Gesetz verpflichtet, ihrem Kind Unterhalt zu leisten.
Derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt und isst, erbringt den Unterhalt durch Betreuungsleistungen. Der andere Elternteil, bei dem sich das Kind nicht oder nur gelegentlich aufhält, muss zur Betreuung des Kindes durch Unterhaltszahlungen beitragen. Minderjährige Kinder haben dabei immer den Vorrang.
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