1. Neugeborenenuntersuchung
unmittelbar nach der Geburt durch den Arzt
PKU-Test oder Neugeborenenscreening auf angeborene Stoffwechselstörungen in der ersten Lebenswoche:
Vorgeschriebene Blutuntersuchung des Neugeborenen auf einige der häufigsten angeborenen Stoffwechselerkrankungen (Phenylketonurie – PKU -Ahornsirupkrankheit, Hypothyreose - Schilddrüsenunterfunktion, Biotinidase Mangel, Galaktosämie, Adrenogenitales Syndrom und Cystische Fibrose - Mucoviszidose). Die Blutabnahme (meist aus der Ferse) muß zwischen dem 4. bis spätestens 7. Lebenstag erfolgen (das Baby muss aber vorher mindestens 3 Tage ausreichender Muttermilch oder einer Säuglingsmilch ernährt worden sein, weil manche Stoffwechselprobleme erst dann sichtbar werden). 6 Blutstropfen werden dazu auf Kreise auf ein spezielles Filterpapier aufgebracht, getrocknet und mit der Post an ein spezielles Labor geschickt (in Wien: Stoffwechsellabor/PKU -Labor der Univ. Kinderklinik am AKH).
2. Untersuchung des Neugeborenen in der 1. Lebenswoche
auf jeden Fall durch den Kinderarzt
In der ersten Woche werden in vielen Krankenhäusern oder Entbindungsstationen bereits eine Ultraschalluntersuchung der Hüften, der Nieren und Harnwege und eine Untersuchung des Gehörs durchgeführt da bei frühzeitiger Erkennung und Behandlung von Hüftdysplasien (=Abflachung der Hüftgelenkspfanne), Harnabflussstörungen, Innenohrschwerhörigkeit oder Taubheit die besten Behandlungsergebnisse erzielt werden.
3. Weitere Mutterkindpassuntersuchungen
4-6 Lebenswoche:
1.Mutter-Kind-Pass Untersuchung 4.-6. Lebenswoche mit orthopädischer Untersuchung beim Kinderarzt oder praktischem Arzt (letztere evt. auch durch den Orthopäden). Bei einem verdächtigen Hüftbefund sollte jetzt eine Hüftultraschalluntersuchung durch den Kinderarzt oder Orthopäden erfolgen
12.-16. Lebenswoche:
Hüftultraschalluntersuchung durch den Kinderarzt oder Orthopäden
3.-5. Lebensmonat:
2.Mutter-Kind-Pass Untersuchung Untersuchung mit HNO (Hals Nasen Ohren) Untersuchung durch den Kinderarzt oder praktischen Arzt (letztere evt. auch durch den HNO Arzt)
7.-9. Lebensmonat:
3.Mutter-Kind-Pass Untersuchung durch den Kinderarzt oder praktischen Arzt. Ab dem 7. Monat Harnuntersuchung auf Neuroblastom (ein seltener bösartiger Tumor des Kleinkindesalters). Dabei wird ein spezielles Filterpapier über Nacht in die Windel gelegt, getrocknet (der darin aufgesaugten Harn sollte nicht mit Stuhl verunreinigt sein) und an das Neuroblastomlabor der Univ. Kinderklinik Graz geschickt.
Es empfiehlt sich eine Wiederholung der Untersuchung nach dem 12. Lebensmonat, da manche Neuroblastome erst später auftreten und die im ersten Lebensjahr entdeckten Neuroblastome meist dem TYP IV S (S steht für Säugling) angehören, der ohne Therapie meist von selbst ausheilt.
10.-14. Lebensmonat:
4. Mutter-Kind-Pass Untersuchung mit Augen-Untersuchung durch den Kinderarzt oder praktischen Arzt, letztere evt. auch durch den Augenarzt.
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