von Andrea » 09.01.2011, 18:27
Frage: Ich habe vor etwa 5 Jahren etwas in einem Forum gepostet und will nun das dieser Beitrag gelöscht wird, da man diesen unter bestimmten Suchwörtern bei Google findet.
Das möchte ich eben nicht und schrieb somit den Admin des Forums an (Domaininhaber/AdminC), mit der Bitte um Beitragslöschung.
Allerdings hat der Admin gemeint, er wäre dafür nicht zuständig und überhaupt würden die keine Beiträge löschen.
Wie sieht es denn damit aus? Muß er meine Beiträge löschen? Oder bleibt ihm das überlassen? Gibt es dazu vielleicht irgendein Paragraph?
Antwort: Muß er nicht. Löschen muß er nur personenbezogene Daten, also Realnamen, Telefonnummern etc.
Auf Tools wie Google Cache oder die Wayback Machine hätte übrigens auch eine vollständige Löschung keinen Einfluß.
Frage: Dazu habe ich mal eine Frage! Wie sieht es mit Fotos aus, die man in ein Forum reingestellt hat. Ich hatte um Löschung meiner Fotos gebeten, aber der Admin hat es verweigert. Habe ich ein Recht auf die Löschung meiner Fotos??? Welches Gesetz käme da in betracht??
Antwort: Wenn die Fotos Sie selbst darstellen, wäre BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) Anspruchsgrundlage (personenbezogene Daten).
Ansonsten gilt das für Forenbeiträge gesagte: außer in wenigen Sonderfällen kann eine konkludent erteilte Nutzungserlaubnis nicht widerrufen werden.
Frage: Ich weiss, dass es die Diskussion jetzt schon öfters gab, aber 100%ig weiss ich immer noch nicht Bescheid.
Konkrete Frage: kann man einen Forenbetreiber dazu zwingen, den Benutzeraccount inkl. aller Beiträge zu löschen, wenn dort persönliche Sachen stehen bzw. ist das überhaupt möglich? Wem "gehören" die Beiträge?
Antwort: Ich denke nicht, dass du ein Recht auf deine Beiträge hast, wenn sie nicht unter "Kunst" etc. fallen. Mit dem Schreiben eines Beitrages geht das Recht an diesem im Normalfall an den Forenbetreiber über.
Frage: Mich würde folgendes interessieren: Ein Privatmensch betreibt ein Diskussionsforum im Internet. Aus nicht näher bezeichneten persönlichen Gründen wünscht ein Diskussionsteilnehmer nach einiger Zeit, dass alle seine Beiträge aus
dem Forum entfernt werden.
Ist der Webmaster verpflichtet, sie zu löschen?
Er *könnte* natürlich löschen, aber es wäre nicht unaufwändig und würde verstümmelte Threads hinterlassen (Antworten ohne die Frage etc.), weshalb er es lieber unterließe.
Antwort: Wenn eine Identifzierung der realen Person für andere möglich ist und der Forenbetreiber die Teilnehmer nicht zu einer Einverständiserklärung, dass sie Ihre Rechte auf Beiträge abgeben verpflichtet hat, muss er rein aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten löschen.
Frage: Habe ne Frage zu einer Foren Community. User XY hat in einer Community das Forum als "Kiddie Board" bezeichnet, darufhin wurde User XY vom Forenleben gesperrt. Nun möchte User XY, dass der Admin seine ganzen Postings löschen soll. Dieser Admin verweigert dieses aber.
Gibt es dort ein Gesetz bzw. Paragraphen, wo drinne steht, dass der Admin dieses Postings von User XY löschen muss ?
Antwort: Ich gehe davon aus, dass hier "eigene" Postings gemeint sind. Eine gesetzliche Vorschrift wüsste ich jetzt ad hoc nicht. Ich kann nur sagen, dass in der Regel kein Anspruch gesehen wird, die Postings eines Users zu löschen, wenn er aus dem Forum ausscheidet und gelöscht wird. Das ist aus dem einen Grunde schon abzulehnen, weil dann sämtliche Threads, an denen der User beteiligt war, bis ins Sinnlose zerrissen werden und kein vernünftiger Zusammenhang mehr herstellbar ist.
Eine Ausnahme wird nur dann gesehen, wenn der User ganz ausnahmsweise wirklich dringende Gründe angibt, die ich jedoch noch nicht gesehen habe. Es sollte einem jeden User klar sein, dass seine Beiträge im Themenzusammenhang gesehen auch für zukünftige Leser bestehen bleiben. Will man das nicht, darf man eben nicht posten.
Und hier noch ein paar relevante Rechtsvorschriften, die das unberechtigte Verändern und den unberechtigten Zugriff auf Computer betreffen:
§ 118a StGB - Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem
(1) Wer sich in der Absicht, sich oder einem anderen Unbefugten von in einem Computersystem gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten Kenntnis zu verschaffen und dadurch, dass er die Daten selbst benützt, einem anderen, für den sie nicht bestimmt sind, zugänglich macht oder veröffentlicht, sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden oder einem anderen einen Nachteil zuzufügen, zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht allein verfügen darf, oder zu einem Teil eines solchen Zugang verschafft, indem er spezifische Sicherheitsvorkehrungen im
Computersystem verletzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.
§ 126a StGB - Datenbeschädigung
(1) Wer einen anderen dadurch schädigt, daß er automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten, über die er nicht oder nicht allein verfügen darf, verändert, löscht oder sonst unbrauchbar macht oder unterdrückt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Unter Daten im Sinn des Abs. 1 sind sowohl personenbezogene und nicht personenbezogene Daten als auch Programme zu verstehen.
(3) Wer durch die Tat an den Daten einen 2 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wer einen 40 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
§ 126c StGB - Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten
(1) Wer
1. ein Computerprogramm, das nach seiner besonderen Beschaffenheit ersichtlich zur Begehung eines widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (§ 118a), einer Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses (§ 119), eines missbräuchlichen Abfangens von Daten (§ 119a), einer Datenbeschädigung (§ 126a) oder einer Störung der Funktionsfähigkeit eines Computersystems (§ 126b) geschaffen oder adaptiert worden ist, oder eine vergleichbare solche Vorrichtung oder
2. ein Computerpasswort, einen Zugangscode oder vergleichbare Daten, die den Zugriff auf ein Computersystem oder einen Teil davon ermöglichen, mit dem Vorsatz herstellt, einführt, vertreibt, veräußert oder sonst zugänglich macht, dass sie zur Begehung einer der in Z 1 genannten strafbaren Handlungen gebraucht werden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten
oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Nach Abs. 1 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig verhindert, dass das in Abs. 1 genannte Computerprogramm oder die damit vergleichbare Vorrichtung oder das Passwort, der Zugangscode oder die damit vergleichbaren Daten in der in den §§ 118a, 119, 119a, 126a oder 126b bezeichneten Weise gebraucht werden. Besteht die Gefahr eines solchen Gebrauches nicht oder ist sie ohne Zutun des Täters beseitigt worden, so ist er nicht zu bestrafen, wenn er sich in Unkenntnis dessen freiwillig und ernstlich bemüht, sie zu beseitigen.
Übrigens lässt sich im Internet nichts wirklich löschen. Es gibt grosse Cache Archive im Netz die seit bestehen des Internets geführt werden. In einer älteren CT Ausgabe wurde solch eine Datenbank einer Amerikanischen Uni vorgestellt.
Dort konnte man sogar nach privaten Deutschen HP´s suchen die es schon seit Jahren nicht mehr gab und die Domain bereits abgemeldet war.
Der Betreiber legte im Interview Wert drauf das das gesammte Netz so gründlich archiviert wird das so gut wie alles was irgendwann mal im Netz stand auch wiederzufinden ist.
Ich weiss es selber von nem Bekannten der hatte auf seiner damaligen Domain Urlaubsfotos Online gestellt.
Dann hatte er sie abgemeldet.
Wenn man aber in goggle nach seiner Domain sucht und dann statt auf den direkten Link auf Goggle cache drückt ist alles wieder da.
Er war schon ziemlich baff.
Goggle bietet zu fast jeder Seite eine Cache Version an.
Diese cacheversion ist eigentlich für den Fall gedacht das eine Seite mal nicht erreichbar ist. Sie funktioniert aber auch wunderbar mit Seiten die es im Netz schon lange nicht mehr gibt.